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Wenn Sie sich für eine Förderung entscheiden, sollten Sie einen Vertrag über ein oder zwei Stunden pro Woche abschließen.

Es sollte sich dabei um einen festen Termin handeln, der regelmäßig wahrgenommen werden kann. Erfahrungsgemäß fallen Stunden durch Krankheit, Schulveranstaltungen oder Familienfeste aus, diese sollten Sie rechtzeitig absagen können, sodass Ihnen keine Kosten entstehen. Da das kontinierliche Arbeiten und Wiederholen der Lerninhalte maßgeblich für den Erfolg der Lerntherapie ist, sollte die Ausfallquote so gering wie möglich sein.

Honorar und Vertrag Lerntherapie

Pro Stunde (45 Minuten) berechnen Lerntherapeuten sehr unterschiedliche Beträge. Die Jugendämter übernehmen ca. 40 €. Enthalten sollten sein: Vor- und Nachbereitungszeit sowie Berichte oder Elterngespräche im üblichen Rahmen. Auch Telefonate mit Lehrerinnen oder Lehrern oder Kontakte zum Jugendamt (bspw. Hilfeplangespräch) sollten nicht extra berechnet werden.

Achtung: Lange Vertragsbindungen sind nicht professionell! Achten Sie auf eine schnelle Kündigungsmöglichkeit.

Schulferien | Stundenausfall

In den Schulferien brauchen viele Kinder ein Lernpause - Lerntherapie sollte nach Absprache stundenweise möglich sein. Durchbezahlungen während der Ferien sind nicht zu empfehlen.

Bei Verdacht auf eine Legasthenie oder Dyskalkulie können Sie bei verschiedenen Stellen anerkannte Testungen vornehmen. In Erziehungsberatungsstellen, bei sozialpädiatrischen Zentren, Familienberatungsstellen, beim Schulpsychologischen Dienst oder in einer psychologischen Praxis. Zu einer vollständigen Diagnostik gehört neben dem Rechtschreibtest auch ein Intelligenztest, um eine Lernbehinderung auszuschließen.

Test auf Legasthenie oder Dyskalkulie: Symptome Legasthenie und Dyskalkulie

Symptome Legasthenie und Dyskalkulie erkennen:

Gerne teste ich Ihr Kind auf eine Teilleistungsstörung. Dazu verwende ich je nach Fall die Hamburger Schreibprobe, den Heidelberger Rechentest, die Münsteraner Schreibprobe oder einen Lesetest. Einen Intelligenztest führe ich nicht durch.
Folgende Symptome können darauf hinweisen, dass ein Kind förderungsbedürftige Schwierigkeiten im Bereich des Lesens oder Rechtschreibens hat.

Symptome Legasthenie und Dyskalkulie

Lesen

  • Große Fehlerhäufigkeit beim lauten Vorlesen
  • Mühsames Erlesen von Buchstaben, Silben oder ganzen Wörtern
  • Häufige Selbstkorrektur
  • Sinnverständnis von gelesenen Texten fällt schwer
  • Abwehrhaltung zum Lesen

Rechtschreibung

  • Vermeidungsverhalten
  • Viele Fehler beim Abschreiben
  • Viele Fehler beim freien Schreiben
  • Verwechslung ähnlicher Buchstaben (b / d) im visuellen Bereich
  • Verwechslung ähnlicher Buchstaben (ö / ü), (g / k) im auditiven Bereich
  • Auslassen von Buchstaben, Wortteilen oder Satzteilen
  • Vertauschung der Reihenfolge von Buchstaben
  • Texte sind weitgehend unlesbar

Rechnen

  • falsches Schreiben von Zahlen (z.B. 43 statt 34)
  • falsches Lesen von Zahlen (z.B. 13 statt 31)
  • Verwechslung von Maß,- Zeit-oder Längeneinheiten
  • kein Verständnis vom dekadischen System (10ersystem)
  • häufiges Verzählen um 1
  • Verwechslung der Operationssymbole (+, -, x, 🙂
  • kann komplexe Aufgaben nicht lösen
  • Probleme beim Kopfrechnen
  • Probleme mit oben, unten, hinten, vorne
  • kann schlecht einschätzen, wie lange etwas dauert
  • hört nicht genau, oft auch geringe Verwechslungen beim Hören
  • sieht nicht genau, oft auch geringe Verwechslungen beim Sehen

Verhalten

- Schulangst
- Geringes Selbstwertgefühl
- Aggressivität
- Überzogenes Verhalten (Klassenclown)
- Konzentrationsprobleme
- Einnässen
- Motivationslosigkeit
- Psychosomatische Beschwerden (z.B. morgendliche Übelkeit)

Motorik

- Hyperaktivität
- Verkrampfte Schreibhaltung
- Undeutliches Schriftbild, Schwierigkeiten beim Einhalten der Ränder und Linien

Treten einige dieser Symptome gemeinsam auf, so sollten Sie Rücksprache mit dem/der Klassenlehrer/in nehmen und gegebenenfalls einen Legasthenie- oder Dyskalkulietest durchführen lassen.

Symptome Legasthenie und Dyskalkulie erkennen:Symptome Legasthenie und Dyskalkulie erkennen: Mehr Informationen und umfangreiche Tipps oder Materialien finden Sie auf meiner Internetseite www.lernfoerderung.de.

Nicht immer ist klar, welche Art von Förderung ein Kind benötigt. Die folgenden Punkte geben Ihnen Hinweise, ob eine Lerntherapie oder eine andere Maßnahme die beste Lösung für Ihr Kind sein könnte. Im Zweifelsfall können Sie mich gerne kontaktieren.

Wenn ein Kind

  • ...geringe, überschaubare Menge an Lernstoff verpasst hat, zum Beispiel den Unterschied zwischen das und dass nicht kennt oder keinen Aufsatz schreiben kann, reicht oft eine kurzzeitige Unterstützung durch Studenten oder Oberstufenschüler oder auch ein Lerncamp in den Schulferien.
  • ...viel Lernstoff verpasst hat, zum Beispiel durch einen Umzug oder eine längere Krankheit, ist eine erfahrene Nachhilfeeinrichtung mit Lernstandsanalyse und Lernplan und einer Förderung von mindestens 6 Monaten nötig.
  • ... grundlegende Verständnisprobleme durch Überforderung hat, ist eine längerfristige Lernbegleitung oder ein Lerncoaching durch eine erfahrene Bezugsperson, z.B. einen Lehramts-Studenten, sinnvoll.
  • ... eine Lese- Rechtschreibschwäche (Legasthenie) hat, ist eine Lerntherapie bei einem Fachmann notwendig.
  • ... eine Rechenschwäche (Dyskalkulie) hat, ist ebenfalls die Lerntherapie die passende Lösung.
  • ...Konzentrationsprobleme hat, unter ADHS leidet und viele Schusselfehler macht, benötigt es umfassende Untersuchungen, z.B. in einer Erziehungsberatungsstelle, um anschließend mit einem Konzentrationstraining, einem Lerncoaching durch erfahrene Pädagogen oder Psychologen seine Defizite aufzuarbeiten.
  • ...seine Unlust und Demotivation durch Unterforderung entstanden sind, benötigt es keine Förderung, sondern sollte eine Klasse überspringen oder auf intensivere Anforderung im Unterricht bestehen.

Kostenübernahme Lerntherapie durch das örtliche Jugendamt

Kostenübernahme Lerntherapie

Nicht immer müsen Sie die Kosten für die Lerntherapie Ihres Kindes selber tragen. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, können Sie über das örtliche Jugendamt eine Kostenerstattung bekommen. Leider ist die Vorgehensweise bundesweit nicht einheitlich - und auch der Umfang der bewilligten Stunden variiert. Manche Jugendämter weigern sich, die Kosten für eine Lerntherapie zu übernehmen, obwohl betroffene Kinder nach dem KJHG einen Anspruch darauf haben.

So beantragen Sie eine Kostenübernahme Lerntherapie beim Jugendamt

Wenn ein Schulkind eine Legasthenie oder eine Dyskalkulie hat, können die Kosten für eine Förderung über das Jugendamt, unabhängig vom Einkommen, erstattet werden. Für die Kostenübernahme für Lerntherapie sind eine Reihe von Schritten notwendig.

Erst wenn eine Kostenübernahme bewilligt wurde und schriftlich vorliegt, kann ich die Stunden Ihres Kindes darüber abrechnen.

Schritt für Schritt zur Kostenübernahme Lerntherapie

Kostenübernahme Lerntherapie

1.Sprechen Sie mit Ihremzuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt und erfragen Sie die genaue Vorgehensweise für eine Kostenübernahme.

2. Ein unabhängiger Gutachter oder Arzt untersucht Ihr Kind und führt einige Tests durch. Es wird ein Gutachten erstellt. Dies kann bei einer Erziehungsberatungsstelle geschehen, in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder bei einem Kinderarzt mit Zusatzqualifikation.

3. Die Schule bescheinigt, dass bei dem Kind eine Teilleistungsschwäche vorliegt, die nicht alleine durch schulische Hilfe zu lösen ist.

4. Die Bescheinigung der Schule und das medizinische Gutachten müssen beim örtlichen Jugendamt eingereicht werden. Im Rahmen der Eingliederungshilfe wird nun geprüft, ob eine Kostenübernahme Lerntherapie für Ihr Kind bewilligt wird.

5. Mit der vorliegenden Kostenübernahme können Sie sich eine anerkannte lerntherapeutische Praxis in Ihrer Nähe aussuchen und dort eine Lerntherapie beginnen.

Weiterlesen?

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf meiner Internetseite www.lernfoerderung.de, die sich seit 1997 mit dem Thema Schule & Lernen befasst.