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vertrag-lerntherapie

Wenn Sie sich für eine Förderung entscheiden, sollten Sie einen Vertrag über ein oder zwei Stunden pro Woche abschließen.

Es sollte sich dabei um einen festen Termin handeln, der regelmäßig wahrgenommen werden kann. Erfahrungsgemäß fallen Stunden durch Krankheit, Schulveranstaltungen oder Familienfeste aus, diese sollten Sie rechtzeitig absagen können, sodass Ihnen keine Kosten entstehen. Da das kontinierliche Arbeiten und Wiederholen der Lerninhalte maßgeblich für den Erfolg der Lerntherapie ist, sollte die Ausfallquote so gering wie möglich sein.

Honorar und Vertrag Lerntherapie

Pro Stunde (45 Minuten) berechnen Lerntherapeuten sehr unterschiedliche Beträge. Die Jugendämter übernehmen ca. 40 €. Enthalten sollten sein: Vor- und Nachbereitungszeit sowie Berichte oder Elterngespräche im üblichen Rahmen. Auch Telefonate mit Lehrerinnen oder Lehrern oder Kontakte zum Jugendamt (bspw. Hilfeplangespräch) sollten nicht extra berechnet werden.

Achtung: Lange Vertragsbindungen sind nicht professionell! Achten Sie auf eine schnelle Kündigungsmöglichkeit.

Schulferien | Stundenausfall

In den Schulferien brauchen viele Kinder ein Lernpause - Lerntherapie sollte nach Absprache stundenweise möglich sein. Durchbezahlungen während der Ferien sind nicht zu empfehlen.